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K.W. Bedachungen im Reisegewerbe

nach §55 GewO. Als Reisegewerbstätiger suche ich meine Kunden aus eigene Initiative auf. Ausschließlich zur Imagepflege dient dieser Internetauftritt.

 

 

 

Meine selbstständige Tätigkeit als Dachdecker im Reisegewerbe habe ich als ausgebildeter Dachdecker mit 18 Jahren Berufserfahrung in Moers aufgenommen.

Mit meinem Reisegewerbe darf ich nahezu die identischen Arbeiten ausführen, wie andere Rechtsformen der Selbstständigkeit.

Das Reisegewerbe ist ein Gewerbe, das ohne festen Standort überwiegend außerhalb der Räume einer gewerblichen Niederlassung stattfindet. 

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